Rechtliches

Bedingungen für Empfehlungsgeber

Stand: 7. September 2026 · Version 1.0

Diese Regeln gelten, sobald du auf TIPPO jemanden empfiehlst – persönlich oder im Namen deines Unternehmens.

Kurz gesagt

  1. 1Jede Empfehlung braucht eine echte persönliche Begründung.
  2. 2Der Kontakt gibt seine Daten selbst frei – keine fremden Adressen hochladen.
  3. 3Auftrag bestätigt = Prämie vorgemerkt; erst der erste Zahlungseingang macht sie auszahlbar.
  4. 4Connector-Stufen werden durch echte Historie verdient, nicht gekauft.
  5. 5Auszahlung ab CHF 100; Steuerfolgen liegen bei dir.

Diese Zusammenfassung dient nur der Orientierung. Bei Widerspruch gilt der vollständige Text unten.

1Wann diese Bedingungen gelten

Diese Bedingungen gelten, sobald jemand auf TIPPO eine Empfehlung ausspricht – als Privatperson oder ausdrücklich im Namen eines Unternehmens. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen.

2Persönliche Empfehlung und Begründung

Beim Erstellen einer Empfehlung ist eine kurze persönliche Begründung Pflicht, warum die Empfehlung passt. Empfohlen wird entweder persönlich oder ausdrücklich im Namen eines Unternehmens.

Massenhafte, automatisierte oder unpersönliche Verteilung von Empfehlungslinks ist untersagt. Empfehlungen müssen auf einem echten, nachvollziehbaren Bezug beruhen.

3Prämie, Erfolgsbedingung und Snapshot

Prämie und Erfolgsbedingung des Angebots sind vor dem Empfehlen sichtbar. Wer empfiehlt, weiss also, wofür und unter welcher Bedingung eine Prämie entstehen kann.

Die zum Zeitpunkt der Empfehlung geltenden wirtschaftlichen Konditionen werden als Snapshot festgehalten. Spätere Änderungen des Angebots dürfen bereits bestehende Empfehlungen wirtschaftlich nicht verschlechtern.

4Connector-Stufen und Limits

TIPPO kennt die Stufen Connector, Proven Connector und Trusted Connector. Die Stufe wird ausschliesslich aus der echten Historie abgeleitet und ist nicht käuflich.

Die Stufe bestimmt, wie viele Empfehlungen gleichzeitig unbeantwortet offen sein dürfen: aktuell 5 bzw. 20; Trusted Connector ohne reguläres Limit, mit interner technischer Sicherheitsgrenze. Empfehlungen, die länger als 14 Tage unbeantwortet bleiben, blockieren keinen Slot mehr. TIPPO kann diese Werte anpassen sowie bei Missbrauchsverdacht oder aus Sicherheitsgründen Limits reduzieren oder Konten sperren. Ein Anspruch auf eine bestimmte Stufe, Reichweite oder Anzahl Empfehlungen besteht nicht.

5Berufliche Konflikte und Compliance

Eine persönliche Prämie ist unzulässig, wenn die empfehlende Person in ihrer beruflichen Beschaffungs-, Entscheidungs-, Vergabe- oder Compliance-Funktion handelt oder wenn dadurch arbeitsrechtliche Treue-, Weisungs- oder interne Compliancepflichten verletzt würden.

In solchen Fällen ist im Namen des Unternehmens zu empfehlen oder die persönliche Prämie ist ausgeschlossen. Die Einhaltung interner Regeln liegt in der Verantwortung der empfehlenden Person.

6Daten des empfohlenen Kontakts

Der Empfehlungsgeber übermittelt TIPPO keine Kontaktdaten Dritter. Der Kontakt erhält einen Link und entscheidet selbst, ob er seine Angaben freigibt.

Erst mit dieser Freigabe erhält das Unternehmen die Kontaktangaben. Der Kontakt sieht dabei, dass bei erfolgreicher Zusammenarbeit eine Erfolgsprämie entstehen kann – nicht aber Betrag, Mindestschwelle oder interne Abrechnungslogik. Details zur Bearbeitung stehen in der Datenschutzerklärung.

7Gültige Empfehlung und Zuordnung

Eine Empfehlung gilt als gültig, wenn sie über TIPPO erstellt wurde, eine persönliche Begründung enthält und der Kontakt seine Angaben freigibt. Massgebend für die Zuordnung ist die zuerst nachvollziehbar entstandene gültige Empfehlung.

Das Unternehmen darf eine Empfehlung begründet ablehnen, wenn der Kontakt nachweislich bereits aktiver Kunde war oder sich bereits konkret in laufender Akquise oder Verhandlung befand und das Angebot nur Neukunden erfasst.

8Erfolg und Prämie: vorgemerkt vs. auszahlbar

Erfolg und Auszahlung sind getrennt: Bestätigt das Unternehmen den Auftrag oder Vertrag, gilt die Empfehlung als erfolgreich und die Prämie wird vorgemerkt. Vorgemerkt bedeutet noch nicht auszahlbar.

Auszahlbar wird die Prämie erst, wenn das Unternehmen den ersten tatsächlichen Zahlungseingang aus der vermittelten Geschäftsbeziehung bestätigt hat. Massgebend ist stets die im Snapshot festgehaltene Prämie.

9Verifizierung und Diskrepanzen

Für die Verifizierung genügt nach Möglichkeit die Bestätigung, ob die ausgeschriebene Erfolgsbedingung erfüllt ist. Projektinhalte und vertrauliche Details müssen TIPPO nicht offengelegt werden; die Angabe eines Auftragswerts ist freiwillig.

Der Kontakt kann unabhängig bestätigen, ob eine Zusammenarbeit zustande gekommen ist. Weichen die Angaben voneinander ab, erfolgt weder eine automatische Auszahlung noch ein automatischer Betrugsvorwurf: TIPPO kann den Vorgang pausieren, minimale geeignete Nachweise verlangen und nach Treu und Glauben entscheiden. Weiteres unter So verifiziert TIPPO.

10Auszahlung

Auszahlungen erfolgen ab einem auszahlbaren Guthaben von CHF 100 auf die hinterlegten Zahlungsangaben. TIPPO kann Identitäts- und Zahlungsangaben verlangen, soweit dies für die Auszahlung oder für gesetzliche Pflichten erforderlich ist.

TIPPO kann die Auszahlung davon abhängig machen, dass die vom Unternehmen geschuldeten Beträge tatsächlich eingegangen sind. TIPPO garantiert die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen nicht und leistet keine Prämien aus eigenen Mitteln.

11Steuern und Abgaben

Steuer-, Mehrwertsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Folgen einer Prämie liegen grundsätzlich bei der empfangenden Partei. Es wird keine Aussage darüber getroffen, ob eine Prämie steuerfrei ist oder ob eine empfehlende Person selbständig oder angestellt tätig ist. TIPPO erbringt keine Steuerberatung.

TIPPO kann gesetzlich erforderliche Informationen und Nachweise verlangen und gesetzlich notwendige Abzüge oder Meldungen vornehmen.

12Missbrauch

Untersagt sind insbesondere erfundene Kontakte, Selbstempfehlungen (sofern nicht ausdrücklich im Angebot erlaubt), Mehrfachkonten, Bots und Scraping, massenhafte unpersönliche Empfehlungen, Manipulation von Status oder Zahlungen sowie die Verletzung von Arbeitgeber- oder Compliancepflichten. TIPPO kann einzelne Empfehlungen, Prämien oder ganze Konten sperren; bereits berechtigte Ansprüche verfallen nicht willkürlich.

Weitere Regelwerke: Nutzungsbedingungen · Für Empfehlungsgeber · Für Unternehmen

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